Kinderbetreuung Berlin
Kinderbetreuung Berlin – ein Gewinn für Eltern und Arbeitgeber
Beruf und Kinderbetreuung zu vereinbaren stellt viele Eltern vor eine schwierige Aufgabe. Immer seltener widmen sich Mütter oder Väter ganz und gar der Kinderbetreuung und wollen früher oder später zurück in ihren Job.
Das Berufsleben fordert Flexibilität. Plötzlich fallen Überstunden oder auch Arbeit am Wochenende an, der Urlaub muss umdisponiert werden, man steht mit dem Auto im Stau oder die S-Bahn hat Verspätung. Genauso launisch kann das Privatleben sein und man gerät in einen Notfall oder hat ganz unvorhergesehen alle Hände voll zu tun. Die Großeltern wohnen oft weit entfernt. Was macht man nun mit den lieben Kleinen?
Berufstätige, Auszubildende, Studierende, Jobrückkehrer, Arbeitssuchende und Eltern, die in ein Arbeitsverhältnis durch die Agentur für Arbeit vermittelt werden, haben in Berlin einen Anspruch auf Kinderbetreuung und Elterngeld. Das Berliner Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege (kurz Kindertagesförderungsgesetz – KitaFöG) sieht Betreuungsmöglichkeiten vor, die den gestiegenen und individuellen Bedarf der Eltern inkludieren. So können Kinder im Alter von bereits 8 Wochen bis ins Grundschulalter in Krippe, Kindertagespflege, Kindertagesstätten und an Grundschulen betreut werden. Der Betreuungsumfang kann als Halbtags-, Teilzeit- oder Ganztagsförderung gestaltet werden. Das Kindertagesförderungsgesetz sieht auch eine erweiterte Ganztagsförderung vor.
Den wachsenden Bedarf an Flexibilität der Eltern erkennend, bieten verschiedene öffentliche, gemeinnützige und private Einrichtungen sogar außerhalb der gewöhnlichen Öffnungszeiten Kinderbetreuungsmöglichkeiten an. Die Kinder werden in Berliner Kinderbetreuungseinrichtungen durch ausgebildete Fachkräfte betreut und erhalten eine alters- und entwicklungsgerechte Förderung. Außerdem lernen sie spielend, sich sozial zu integrieren. Über 90 % der Berliner Kinderbetreuungsplätze halten zudem eine Mittagessenverpflegung bereit.
Welche Betreuungsform für Sie und Ihr Kind in Frage kommt, worauf Sie Anspruch haben und wie Sie einen Kinderbetreuungsplatz beantragen, erfahren Sie in der Broschüre:
„Eltern im Job. Planung und Tipps zu Elternzeit und Berufsrückkehr“.
Sie als Arbeitgeber in Berlin bauen auf Ihre Angestellten als Erfolgskonzept und wollen Sie mit Benefits an sich binden? Falls Sie eine betriebliche Kinderbetreuung einrichten oder fördern möchten, informiert Sie die folgende Broschüre:
„Familienfreundlichkeit zahlt sich aus – Impulse für Unternehmen in Berlin“.
Beide Bröschüren bekommen Sie bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen.
