Kinderbetreuung Berlin
Kinderbetreuung Berlin – ein Gewinn für Eltern und Arbeitgeber
Beruf und Kinderbetreuung zu vereinbaren stellt viele Eltern vor eine schwierige Aufgabe. Immer seltener widmen sich Mütter oder Väter ganz und gar der Kinderbetreuung und wollen früher oder später zurück in ihren Job.
Das Berufsleben fordert Flexibilität. Plötzlich fallen Überstunden oder auch Arbeit am Wochenende an, der Urlaub muss umdisponiert werden, man steht mit dem Auto im Stau oder die S-Bahn hat Verspätung. Genauso launisch kann das Privatleben sein und man gerät in einen Notfall oder hat ganz unvorhergesehen alle Hände voll zu tun. Die Großeltern wohnen oft weit entfernt. Was macht man nun mit den lieben Kleinen?
Berufstätige, Auszubildende, Studierende, Jobrückkehrer, Arbeitssuchende und Eltern, die in ein Arbeitsverhältnis durch die Agentur für Arbeit vermittelt werden, haben in Berlin einen Anspruch auf Kinderbetreuung und Elterngeld. Das Berliner Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege (kurz Kindertagesförderungsgesetz – KitaFöG) sieht Betreuungsmöglichkeiten vor, die den gestiegenen und individuellen Bedarf der Eltern inkludieren. So können Kinder im Alter von bereits 8 Wochen bis ins Grundschulalter in Krippe, Kindertagespflege, Kindertagesstätten und an Grundschulen betreut werden. Der Betreuungsumfang kann als Halbtags-, Teilzeit- oder Ganztagsförderung gestaltet werden. Das Kindertagesförderungsgesetz sieht auch eine erweiterte Ganztagsförderung vor.
Den wachsenden Bedarf an Flexibilität der Eltern erkennend, bieten verschiedene öffentliche, gemeinnützige und private Einrichtungen sogar außerhalb der gewöhnlichen Öffnungszeiten Kinderbetreuungsmöglichkeiten an. Die Kinder werden in Berliner Kinderbetreuungseinrichtungen durch ausgebildete Fachkräfte betreut und erhalten eine alters- und entwicklungsgerechte Förderung. Außerdem lernen sie spielend, sich sozial zu integrieren. Über 90 % der Berliner Kinderbetreuungsplätze halten zudem eine Mittagessenverpflegung bereit.
Welche Betreuungsform für Sie und Ihr Kind in Frage kommt, worauf Sie Anspruch haben und wie Sie einen Kinderbetreuungsplatz beantragen, erfahren Sie in der Broschüre:
„Eltern im Job. Planung und Tipps zu Elternzeit und Berufsrückkehr“.
Sie als Arbeitgeber in Berlin bauen auf Ihre Angestellten als Erfolgskonzept und wollen Sie mit Benefits an sich binden? Falls Sie eine betriebliche Kinderbetreuung einrichten oder fördern möchten, informiert Sie die folgende Broschüre:
„Familienfreundlichkeit zahlt sich aus – Impulse für Unternehmen in Berlin“.
Beide Bröschüren bekommen Sie bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen.
Versicherungen für Familien
Besonders Familien sollten sich rechtzeitig Gedanken darüber machen, ob sie über einen ausreichenden Versicherungsschutz verfügen. Darauf verweist auch die Stiftung Warentest. Gerade im Bereich der privaten Versicherungen lässt sich durch unabhängige Vergleiche eine Menge Geld sparen.
Einige Versicherungen sind sogar vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Dazu zählen unter anderem natürlich die Kfz-Haftpflichtversicherung für das eigene Auto und die Krankenversicherung für die gesamte Familie. Wer gesetzlich krankenversichert ist, sollte auf jeden Fall zumindest für die Kinder über eine private Zusatzversicherung nachdenken. Die Kosten für Sehhilfen wie auch für Zahnersatz oder kieferorthopädische Behandlungen sind durch die Leistungen der Krankenkasse nur unzureichend abgedeckt. Der monatliche Beitrag ist im Verhältnis zu den Nutzen der Zusatzversicherung verschwindend gering.
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Eine private Haftpflichtversicherung ist dringend zu empfehlen. Niemand kann sich davon freisprechen, unbeabsichtigt andere zu schädigen. Wenn Kinder in der Familie leben, ist unbedingt darauf zu achten, dass auch deliktunfähige Kinder mitversichert sind. Nahezu ebenso wichtig ist eine Hausratversicherung. Wird der Hausrat durch einen abgesicherten Schadenfall (Brand, Blitzeinschlag, Sturm, Leitungswasser, Einbruch/Diebstahl und Vandalismus) beschädigt, ist der finanzielle Schaden ohne Versicherung oft nicht zu bewältigen. Beim Abschluss einer Hausratversicherung sollte darauf geachtet werden, dass ein Unterversicherungsverzicht eingeschlossen ist. Damit entfällt im Schadenfall die Prüfung durch den Versicherer, ob die Versicherungssumme hoch genug gewählt wurde.
Familien mit Kindern sollten sich auch Gedanken über die Absicherung der Ausbildung ihrer Kinder machen. Krankheiten oder ein Unfall des Ernährers können unabsehbare finanzielle Folgen haben. Deshalb ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die im Falle einer Berufs- oder Erwerbsuntätigkeit des Hauptverdieners eine monatliche Rente zahlt, in jedem Fall empfehlenswert. Vorhandene Darlehen wie etwa eine Baufinanzierung sollten ebenfalls durch eine Risikoversicherung abgedeckt werden. Eine Risikolebensversicherung löst nur geringe Beiträge aus, weil sie nur im Todesfall des Versicherten zur Leistung verpflichtet ist. Sie zählt deshalb zu den kostengünstigsten Hinterbliebenenversicherungen und kann damit sowohl vorhandene Darlehen ablösen wie auch die Ausbildung der Kinder sicherstellen.
Eine private Altersvorsorge gehört ebenfalls zu den wichtigen Familienversicherungen. Da der Staat die Notwendigkeit auch erkannt hat, gibt es Zulagen, von denen besonders Familien profitieren können. Die allseits bekannte Riester-Rente ist aus diesem Grund ein wichtiger Baustein des Familienversicherungspaketes.
Um die finanzielle Zukunft der eigenen Kinder abzusichern, sollte möglichst frühzeitig auch hier an eine entsprechende Absicherung gedacht werden. Spezielle Angebote hierfür halten viele Versicherer bereit. Es handelt sich hier meist um private Rentenversicherungen mit diversen Zusatzleistungen. So kann eine Unfall- oder Kinderinvaliditätsversicherung integriert werden. Eine Absicherung gegen Schulunfähigkeit kann ohne erneute Gesundheitsprüfung in …
